Schlagwort-Archive: Breitau

Sicherheit wird deutlich erhöht – B 400: Hessen Mobil saniert beschädigte Fahrbahn bei Breitau

Hessen Mobil sorgt für eine höhere Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße 400 zwischen Ulfen und Breitau: Die Fahrbahn weist in diesem Bereich großflächige Beschädigungen auf, sodass diese auf einer Länge von rund zwei Kilometern grundhaft erneuert werden muss. Nur aufgrund dieser Sanierung wird die Mobilität auf dieser Strecke auch künftig dauerhaft gewährleistet.

Die Bauarbeiten werden am Montag, 8. Juli beginnen und sollen innerhalb der Sommerferien abgeschlossen sein.

Zum Schutz der Beschäftigten der Baustelle sowie der Verkehrsteilnehmenden werden die Arbeiten unter Vollsperrung ausgeführt, die zunächst auf der B 400 ab dem Abzweig der Kreisstraße 28 in Richtung Sontra bis nach Breitau gebaut wird.

Auf Höhe Breitaus wird die Fahrbahn in diesem Bauabschnitt bis zum Abzweig zur K 23 in Richtung Grandenborn saniert. Die Einmündung zur K 23 wird in dieser Zeit bis voraussichtlich Mittwoch, 17. Juli befahrbar sein. Ab diesem 17. Juli sollen parallel die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt beginnen. Dadurch ist es möglich, dass die Bauarbeiten rund eine Woche schneller fertiggestellt werden können. Bei diesem zweiten Bauabschnitt wird der Kreuzungsbereich zur K 23 erneuert – die K 23-Einmündung wird dann voll gesperrt sein – sowie rund 400 Meter der freien Strecke in Richtung Krauthausen.

Aus Richtung Krauthausen ist ein Befahren der B 400 nach Breitau dann bis voraussichtlich Ende Juli nicht mehr möglich.

Anfang August sollen die Bauarbeiten abgeschlossen werden.

Die Umleitung ist ausgeschildert und führt in Richtung B 27 über die K 28 sowie Sontra; in Richtung Autobahn 4 wird der Verkehr über die B 27, Nentershausen und Richelsdorf umgeleitet.

Mehr über Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene unter mobil.hessen.de. Quelle: https://sontra.digital/live?M=118070999

Historische Grabsteine

Nach der Restaurierung von zwei historischen Grabsteinen wurden diese nun an ihren neuen Platz verbracht. Unter dem Vordach der Friedhofshalle sollen sie nun die nächsten Jahrzehnte verbringen und sind dabei vor der Witterung geschützt. Willi Göbel, Horst Göbel, Werner Lieberum und Gerhard Schiffer sorgten dabei für einen sicheren Stand der zentnerschweren Steine.

Die urkundliche Ersterwähnung Breitaus im Jahre 1260

Original lateinischer Wortlaut:
Nos Gotfridus, Henricus, Teodericus filii Henrici Advocati de Sunthra vniuersis hang scriptum inspecturis salutem in domino. Que geruntur in tempore ne labantur eum tempore scripturarum solent testimonio roborare Tenore igitur praesencium protestamur quod nos bona nostra sita in Hasbach que Ditericus dictus chezelere iure a nobis habuit feodale, ecclesie beati Nicolai in Bubenbach xiuire proprietario contulimus libere possidenda. Prefatus enim Ditericus ipsius pro se et Johanis de Hunoldeshuson et Bertoi de Nezelrit, militum, et nobis ea per praenominatum veriter militem resignata transmisit. Ne igitur hoc factum in posterium valeat aliquatenus inmutari praesens scriptum sigillo castrensum in bomeneborc duximus roborandum.
Acta sunt haec Anno domini MCCLX in catedra beati Petri. Testes huius facti nostrif sunt Albertus dictus Fraz, Wigandus de BreitoWigandus de Breitowe, Heidenricus de Wilde, mili-wetes, Henricus plebanus de Sunthra, Henricus plebanus de boimeneborg.

Urkunde zur Ersterwähnung aus dem Jahre 1260

Aus dem lateinischen übersetzt:
Wir, Gottfried, Heinrich und Dietrich, Söhne Heinrichs, Vogt von Sontra, allen denen, die diesen Brief lesen, unseren Gruß im Herrn. Damit das, was jetzt geschieht, nicht im Laufe der Zeiten untergeht, haben wir unsere Handlung schriftlich festgelegt, und daher bekennen wir, dass wir unsere Güter in Hosbach, die Dietrich, genannt Chezeler, von uns zu Lehnrecht hatte, der Kirche des heiligen Nikolaus in Bubenbach nach Erbrecht zu freiem Besitz übertragen haben. Der vorgenannte Dietrich hat nämlich für sich selbst und seine Söhne Verzicht geleistet in Gegenwart des Hermann, Pfarrer in Ulfen, und der Ritter Johannes von Hundelshausen und Bertho von Nesselröden und uns diese aufgelassenen Güter durch den vorgenannten Ritter wirklich übertragen. Damit aber dies in Zukunft noch gültig ist und nicht auf irgendeine Art verändert wird, ist an dieses Schreiben das Siegel des Burgmannens auf der Boyneburg befestigtvworden.
Geschehen ist dies im Jahre des Herrn 1260 an der Stuhlbesetzung Petri. Zeugen der Handlung waren Albert genannt Fraz, Wigandus von Breitowe und Heidenreich von Welda, Ritter, sowie Heinrich, Pfarrer in Sontra, und Heinrich, Pfarrer auf der Boyneburg.

Quelle: Staatsarchiv Marburg